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Kostenübernahme/Mitgliedschaft

 

Wir freuen uns über jeden Reha-Sportler, der sich als Mitglied der BSG Lüdinghausen anschließt; Mitgliedschaft ist jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Reha-Sport.

Denn es gibt ein Anrecht auf die Teilnahme am Rehabilitations-Sport, die von den Krankenkassen mitfinanziert wird. Voraussetzung für diese Teilnahme ist die sog.  ärztliche Verordnung, die von der Krankenkasse genehmigt ist. Welche Kosten dem einzelnen Teilnehmer pro Sportstunde entstehen, hängt davon ab, welchen Kostenanteil die jeweilige Krankenkasse trägt.

Andererseits steht allen Vereinsmitgliedern, die eine ärztliche Verordnung haben, prinzipiell die Teilnahme an den Angeboten des Reha-Sports offen. Wie für alle anderen Sport- und Freizeitangebote, werden dann auch beim Reha-Sport die anfallenden Kostenanteile mit dem Mitgliedsbeitrag zusammen erhoben.

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