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ärztliche Verordnung

Ärztliche Verordnung

Die "ärztliche Verordnung" ist eigentlich ein "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport", den der behandelnde Arzt vor der ersten Sporteinheit ausfüllt.

In das (rosafarbene) Antragsformular trägt der Arzt die Diagnose ein, auf Grund derer Reha-Sport erforderlich ist. Außerdem gibt er an, welches Ziel durch die Reha-Maßnahmen erreicht werden soll.

Schließlich kreuzt er noch an, welche Sportarten der Patient wählen soll (z. B. "Gymnastik"), für wie viele Übungseinheiten die Verordnung gilt (z. B. "50 Übungseinheiten in 18 Monaten") und wie häufig die Übungen durchgeführt werden sollen (z. B. "2 mal wöchentlich").

Anschließend muss dieser Antrag der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.

Für die Übungsleiter der BSG ist dieser Antrag/diese "Verordnung" sehr wichtig, weil daraus hervorgeht, welche Übungen für Sie als Reha-Sportler sinnvoll sind und wie stark Sie z. B. belastbar sind. Deshalb ist diese Verordnung auch für BSG-Mitglieder Voraussetzung, die ohne Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse am Reha-Sport teilnehmen wollen.

--> Reha-Start bei der BSG
--> Kosten / Mitgliedschaft

Sollte Ihr Arzt das Kreuzchen bei "Funktionstraining" statt bei Rehabilitationssport gemacht haben, fragen Sie ihn ggf. nach Anbietern in Ihrer Umgebung. Die BSG Lüdinghausen bietet kein Funktionstraining an.

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